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Seit über 60 Jahren stehen die Mühlräder der früheren Getreidemühle in Niedersteinebach still

Blick in die Geschichte der Mühle

Niedersteinebach. „Es klappert die Mühle am rauschenden Bach“, heißt es in dem bekannten Volkslied, doch seit über 60 Jahren stehen die Mühlräder in dem schmucken Dorf Niedersteinebach still. Wo Menschen lebten, gab es auch Mühlen, die Körner für das tägliche Brot mahlten. Die Bauern der umliegenden Dörfer brachten ihr Getreide in die Mühle. Hafer und Gerste als Viehmehl, Roggen und Weizen für Backmehl.
Dort, wo der „Hufer Bach“ in den „Lahrbach“ (von Obersteinebach kommend) fließt, befindet sich noch heute die einstige Getreidemühle. Die ehemals kurtrierische Bannmühle dürfte weit über 300 Jahre alt sein. Bei der Niedersteinebacher Mühle handelte es sich um die für die umliegenden Dörfer zuständige Bannmühle. Hierhin mussten alle Angehörigen der betreffenden Gemeinden ihr Getreide bringen und mahlen lassen. Wurden Verstöße gegen den Mühlenbann festgestellt, erfolgten Bestrafungen. Für die Entlohnung des Müllers gab es einen eigenen ‚Molter‘. Der Müller entnahm von dem in die Mühle gebrachten Korn mit der Molterschaufel eine bestimmte Menge, die vom Landesherren vorgeschrieben war. Der Müllermeister (Betreiber der Mühle) musste Steuern an Kurtrier zahlen.
Die  jahrhundertelange Niedersteinebacher Mühlen-Tradition endete in den 1960er Jahren. Gemahlen wurde dann nur noch für die eigene Bäckerei, die sich ebenfalls in der Mühle befand.  Doch 1970 schloss auch der kleine Bäckereibetrieb wegen Unrentabilität seine Tore. Die letzten Betreiber waren Rosel und Peter Müller (Müller- und Bäckermeister). Sohn Peter, der den gleichen Vornamen wie sein Vater trug, erlernte noch das Bäckerhandwerk. Er sollte den Bäckereibetrieb einmal übernehmen. Später veräußerte dann die Familie das komplette Mühlenanwesen mit dem kleinen Backbetrieb. Das Mühlenanwesen befindet sich heute im Besitz eines Songpoeten und Liedermachers. Die Mühleneinrichtung ist noch erhalten.
Es gab oberschlägige und unterschlägige Wassermühlen. Das Wasser aus den Bächen wurde durch einen Mühlengraben in den Mühlenteich geleitet und dort gesammelt. Für den Mühlenbetrieb wurde das Wasser über ein Gerinne auf das Wasserrad geleitet, das sich dadurch dann drehte. Bei der oberschlägigen Mühle, wie in Niedersteinebach, lief das Wasser oben in die Fächer des Wasserrades und setzte durch die Strömung das Rad in Bewegung.
1957 wurde das Mühlenstilllegungsgesetz verabschiedet. Jeder Mühle die ihren Mahlbetrieb einstellte, wurde 9000 DM für jede Tonne/Tagesleistung gezahlt mit der Voraussetzung, dass die Mühle 30 Jahre lang nicht zur Mehlherstellung betrieben werden darf. Da in den 1950er Jahren durch die Großmühlen Mehlüberkapazitäten herrschten waren die Mehlpreise niedrig mit der Folge,  dass die Produktion von kleinen Mengen unwirtschaftlich geworden war. Schweren Herzens fassten Rosel und Peter Müller dann den Entschluss, die jahrhundertelange Tradition des Mühlenbetriebes aufzugeben. Die Backstube wurde aber noch bis 1970 betrieben und das Brot in die umliegenden Dörfer ausgefahren. Besonders beliebt war das „Stämicher“ (Niedersteinebacher) Schwarzbrot.
 

 

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Unser Foto (vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden), zeigt das Mühlenanwesen in Niedersteinebach mit dem Müller und seiner Familie. Im Vordergrund ist der Hausgarten zu sehen.
Die Mühle im „Winterkleid“.