Zum Hauptinhalt springen

Bekanntmachungen Details

Verunreinigung durch Hundekot

|   Bekanntmachung

Bekanntmachung der Ortsgemeinden Horhausen und Güllesheim

Sehr geehrte Hundehalter,

es liegen massive Beschwerden und Klagen über die Verunreinigung durch Hundekot, besonders im Bereich des Fußweges zwischen Horhausen und Güllesheim (an der ehemaligen Jahnwiese/Grundschulgrundstück) vor. Die Ortsbürgermeister richten daher die eindringliche Bitte an alle Hundehalter darauf zu achten, dass die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht auf öffentlichen Flächen usw. bleiben.

Verantwortungsbewusste Hundehaltung

Der Hund, vielen Menschen ein treuer Weggefährte, trifft nicht immer auf ungeteilte Freude.

Hier zwei Beispiele:

„Tretminen“ auf Schritt und Tritt

Stein des Anstoßes: Die „Geschäfte“ der Vierbeiner, die auf öffentlichen Grünanlagen, Gehwegen und Kinderspielplätzen oder auch an Rändern von Viehweiden zu finden sind.

Diese Bereiche werden verstärkt als „Hundetoiletten“ genutzt.

„Der tut ja nichts, der will ja nur spielen“

Vielleicht wollen anderen ja nicht spielen, haben einfach Angst oder wollen sich nicht beschnuppern lassen. Für verantwortungsbewusste Hundehalter ist dies sicherlich kein Thema. Allerdings bringen rücksichtslose oder unachtsame Hundebesitzer alle anderen Hundebesitzer in Misskredit, wenn sie sich nicht an gewisse Spielregeln halten.

Um diese zu unterstreichen, bitten die Ortsgemeinden Horhausen und Güllesheim folgende Regeln zu beachten:

„Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mit Hundekot verunreinigen. Zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekotes sind sowohl der Hundeführer als auch der Halter in gleicher Weise verpflichtet.“

„Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.“

(Letzteres gilt auch für Pferdebegleithunde)

„In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze oder mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.“

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Rechte des Anderen verletzt werden. Wer diesen Grundsatz beachtet, kann eigentlich nie in einen Konflikt geraten.

Bitte lassen Sie es nicht soweit kommen. Jeder sollte ein wenig Verständnis für seine Mitmenschen aufbringen, denn mit ein wenig Rücksichtsnahme lässt es sich doch viel angenehmer und unbeschwerter leben.

Bisher haben die Ortsgemeinden von dem Erlass einer entsprechenden Gefahrenabwehrverordnung abgesehen, wonach zum Beispiel Verstöße gegen die vorstehenden Regeln eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden können.

Ihre

Ortsgemeinden Horhausen und Güllesheim

Zurück