Astsammelplatz

Astsammelplatz Infos

|   Bekanntmachung

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Horhausen, Güllesheim, Krunkel, Pleckhausen, Niedersteinebach und Obersteinebach

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Horhausen, Güllesheim, Krunkel, Pleckhausen, Niedersteinebach und Obersteinebach

Astsammelplatz am ehemaligen Hufer Schacht ist ab Samstag 01.03.2025
von 10:00 bis 12:00 Uhr und ab Mittwoch dem 05.03.2025 von 17:00 bis 17:30 Uhr an den folgenden Terminen geöffnet:

Öffnungszeiten:
Mittwochs ab 05.03.2025 bis 09.04.2025 danach Frühlingspause und ab 21.05.2025 bis 02.07.2025 jeden Mittwoch von 17.00 bis 17.30 Uhr!   Annahmeschluss Mittwoch 17.20 Uhr!

Samstag ab 01.03.25 von 10.00 bis 12.00 Uhr!

Annahmeschluss Samstag 11.45 Uhr an folgenden Tagen:

1.März, 15. und 29. März,  12. April, Frühlingspause, 24. Mai,
7. und 21. Juni, 5. Juli danach Sommerferien

Eine Anmeldung ist an den Tagen nicht erforderlich!
Achtung: Bei Schnee/Unwetter bleibt der Astplatz geschlossen!

Achtung: Außerhalb der oben genannten Zeiten ist der Platz geschlossen und wird auch nicht geöffnet!

Auf dem Platz ist in dieser Zeit eine Person anwesend, die die Anlage betreut und bei der auch die Gebühr bezahlt werden muss.

Die Gebühren werden nach Kubikmetern des abgelieferten Astmaterials bemessen. Die Gebühr beträgt je Kubikmeter 3,00 Euro.

Die Anweisungen der Betreuungsperson sind zu befolgen.
Die Bürger der Gemeinden Horhausen, Güllesheim, Krunkel, Pleckhausen, Niedersteinebach und Obersteinebach können im angegebenen Zeitraum Schredder fähiges Material (Strauch- und Astwerk bis zu einer Stärke von 40cm) abgeben. Eine Anmeldung ist an den Tagen nicht erforderlich, da die Anlage nur in diesem Zeitraum (Sa.:10:00 bis 12:00 Uhr und Mi.: 17:00 bis 17:30) geöffnet ist.
Rasenschnitt darf wegen der Gefahr von Sickersäften nicht angenommen werden.
Wurzelballen oder Wurzelmaterial werden ebenfalls nicht angenommen.

Außerhalb der Zeiten kann kein Astmaterial entsorgt werden!

Eine Entsorgung von Grünabfällen außerhalb des Astsammelplatzes
(sei es z.B. durch wildes abladen im Wald oder durch verbrennen) ist nicht erlaubt und kann ein empfindliches Bußgeld zur Konsequenz haben.

Die Betreuung des gemeindlichen Astsammelplatzes hat
Uwe Frömmgen, 56593 Horhausen
 

Thomas Schmidt
Ortsbürgermeister