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Falsches Parken wird verstärkt kontrolliert

|   Bekanntmachung

Horhausen: Auf das wilde Parken wurde in den Gemeinderatssitzungen verstärkt hingewiesen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind angehalten, den ruhenden Verkehr zu überwachen.

Immer wieder wird festgestellt, dass gerade in dem Bereich der Kirchstraße und im Zufahrtsbereich des KDH-Platzes die Fahrzeuge einfach abgestellt werden.

 

Die Kirchstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325 ausgewiesen. Hier gilt u.a., dass das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig ist. Davon ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen des Fahrzeuges.

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Wer sein Fahrzeug wie abgebildet außerhalb des gekennzeichneten Bereichs parkt kann ein Verwarnungsgeld erhalten.

 

Eine weitere Unsitte ist das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig.

Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehsteig verboten.

parken2.gif

Auf dem Gehsteig ist das Parken nur erlaubt, soweit es durch Zeichen 315 angeordnet wird.

 

 

 

Nachstehendes Foto zeigt, wie nicht geparkt werden darf.

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Der bzw. die Fahrzeugführer/in hat sein/ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abgestellt obwohl es nicht angeordnet ist. Es ist eine Bordsteinabsenkung vorhanden. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe e Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig.

Noch ein Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.

Die örtliche Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass das Parken in der Ortsgemeinde verstärkt kontrolliert wird.

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