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Bekanntmachung Migliederversammlung Förderverein Bergbau- und Hüttentradition

Dienstag, dem 6. Dezember 2022, um 17:30 Uhr

Satzungsgemäß findet eine ordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins Bergbau- und Hüttentradition Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld e,V.  am
Dienstag, dem 6. Dezember 2022, um 17:30 Uhr,
ins Dorfgemeinschaftshaus in Willroth, Dorfstraße 29,
statt, die hiermit bekannt gemacht wird.
  Tagesordnung   
1.    Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden Fred Jüngerich;
2.    Geschäftsbericht für das Jahr 2021 durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter Hans-Jürgen Kalscheid
3.    Kassenbericht/Jahresrechnung für das Jahr 2021
4.    Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2021
5.    Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2021
6.    Vorstandswahlen für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2025
a)    Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden; (bisher Hans-Jürgen Kalscheid)
b)    Wahl des Kassierers; (bisher Alois Weißenfels)
c)    Wahl der Beisitzer; (bisher Helmut Wagner (Helmenzen), Heinz Decker (Niedersteinebach), Iris Reifenhäuser (Burglahr), Albert Schäfer (Willroth) und Rolf Schmidt-Markoski (Horhausen; als Schriftführer)
d)    Wahl der Kassenprüfer; (bisher Dieter Tiefenau u. Rosi Puderbach)
7.    Beschlüsse über folgende Satzungsänderungen:
-     § 1 Abs. 2 der Vereinssatzung: Verlegung des Vereinssitzes von Flammersfeld nach Altenkirchen. „Sitz des Vereins ist Altenkirchen“. Die Anschrift des Vereins lautet: Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen.
-    § 1 Abs. 3 der Satzung: Neuwied wird durch Montabaur ersetzt. (Vereinsregister-Nr. 11642)  
-    § 2 Abs.1: zwischen Verbandsgemeinde und Flammersfeld wird Altenkirchen eingefügt (Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld)
-    § 2 Abs. 4: zwischen Verbandsgemeinde und Flammersfeld wird Altenkirchen eingefügt (Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld)
-    § 3 Abs. 3: zwischen Verbandsgemeinde und Flammersfeld wird Altenkirchen eingefügt (Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld)
-    § 6 Abs. 4: zwischen Verbandsgemeinde und Flammersfeld wird Altenkirchen eingefügt (Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld)
-    § 12 Abs.2: zwischen Verbandsgemeinde und Flammersfeld wird Altenkirchen eingefügt (Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld)
8.    Rückblick auf das Jahr 2022/Veranstaltungsprogramm für das Jahr 2023
9.    Verschiedenes

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet gegen 18:30 Uhr ein Bildervortrag von Albert Schäfer mit dem Titel: „Alfred Krupp und die heimischen Gruben“ statt. Sowohl die Mitgliederversammlung als auch der Vortrag sind öffentlich. Alle, die sich für die Geschichte unserer Heimat interessieren, sind recht herzlich eingeladen.

„Glück auf!“                     Fred Jüngerich                                   
                                           Vorsitzender

 

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